Vorwort

Als Einrichtung der Kinder und Jugendhilfe stehen der Schutz deiner personenbezogenen Daten und der verantwortungsvolle Umgang damit im Zentrum unseres Handelns. Wir, die Konstant Sicherheit GmbH im Rahmen des Projekts Konstant Jugendhilfe (nachfolgend Konstant Jugendhilfe genannt), verarbeiten deine Daten ausschließlich im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Diese Erklärung informiert dich darüber, welche Daten wir im Rahmen deines Arbeitsverhältnisses erheben, wie wir sie verarbeiten und schützen und welche Rechte du hast.

Verantwortliche Stelle

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Konstant Sicherheit GmbH im Rahmen des Projekts Konstant Jugendhilfe, Kirchstraße 7, 53572 Bruchhausen; vertreten durch Timur Döndürmez. Du erreichst ihn unter [email protected] oder telefonisch unter +49 152 54276571. Ein externer Datenschutzbeauftragter ist bestellt, dessen Kontaktdaten auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

Rechtsgrundlagen und Gesetze

Die Verarbeitung deiner Daten erfolgt auf Grundlage folgender Regelwerke:

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union

Die DSGVO ist eine unmittelbar in allen Mitgliedstaaten geltende Verordnung, die ein einheitliches Schutzniveau für personenbezogene Daten in der EU sicherstellt. Sie legt Grundprinzipien wie Rechtmäßigkeit, Transparenz, Zweckbindung und Datenminimierung fest und räumt Betroffenen umfangreiche Rechte ein, zum Beispiel auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten. Für uns bedeutet das, dass wir jede Verarbeitungstätigkeit genau prüfen, die Erhebung und Speicherung auf das Notwendige beschränken und klare Informationen darüber geben, wie und warum deine Daten genutzt werden.

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Das BDSG ergänzt die DSGVO in Deutschland durch nationale Regelungen, insbesondere für Beschäftigtendaten. Es regelt etwa, in welchem Umfang Arbeitgeber Gesundheitsdaten erheben dürfen, definiert besondere Verfahren zur Einholung von Einwilligungen und enthält Vorgaben zum Datenschutzbeauftragten. Für unser Arbeitsverhältnis sorgt das BDSG dafür, dass spezielle Schutzvorschriften für deine Personaldaten greifen und wir zusätzliche Sorgfaltsanforderungen einhalten müssen.

Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe

Das SGB VIII legt die Aufgaben und Verantwortlichkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe fest, darunter die Aufnahme, Betreuung und Unterstützung von jungen Menschen in unterschiedlichen Einrichtungen. Da wir mit besonders schutzbedürftigen Klient:innen arbeiten, dürfen wir Informationen nur im dort vorgesehenen Rahmen erheben und verwenden. Das SGB VIII verpflichtet uns zur Dokumentation, zum Schutz persönlicher Daten und zur Zusammenarbeit mit Behörden, um das Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen sicherzustellen.

Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Das JuSchG verfolgt das Ziel, Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen, die von Medien, Veranstaltungen oder sonstigen Angeboten ausgehen können. Es bestimmt Altersgrenzen für Film-, Druck- und Onlinemedien sowie Aufsichtspflichten bei Freizeitangeboten. Im Arbeitsumfeld der Jugendhilfe ist das JuSchG relevant, weil wir den Jugendschutz in all unseren Maßnahmen und bei der Bereitstellung von Inhalten streng beachten und dokumentieren müssen.

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Das IfSG dient der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen und regelt Meldepflichten, Schutzmaßnahmen und Datenerhebungen durch Gesundheitsbehörden. Für uns bedeutet das, dass wir Gesundheitsdaten wie Atteste oder Impfnachweise nur im engen Rahmen von § 23 IfSG verarbeiten dürfen, um Infektionsrisiken in Einrichtungen zu minimieren und gesetzlich vorgeschriebene Meldungen fristgerecht zu leisten.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Das ArbSchG stellt sicher, dass Arbeitsplätze so gestaltet sind, dass Leben und Gesundheit der Beschäftigten geschützt werden. Es verpflichtet Arbeitgeber unter anderem zu Gefährdungsbeurteilungen, zur Unterweisung der Mitarbeitenden und zur Dokumentation gesundheitsbezogener Maßnahmen. Im Rahmen unserer jugendhilflichen Tätigkeit nutzen wir diese Vorgaben, um Arbeitsunfähigkeitsdaten nur in dem für Sicherheits- und Gesundheitsmaßnahmen erforderlichen Umfang zu erheben und gleichzeitig deine Privatsphäre zu wahren.

Handelsgesetzbuch (HGB)

Das HGB regelt die handelsrechtlichen Pflichten von Unternehmen in Deutschland, insbesondere Buchführung, Inventar, Jahresabschlüsse und Aufbewahrungsfristen für Geschäftsunterlagen. Da Personaldaten teilweise auch zur Lohnbuchhaltung und Bilanzierung benötigt werden, beachten wir die im HGB festgelegten Dokumentationszeiträume und Archivierungsvorschriften, ohne darüber hinausgehende Daten länger als notwendig zu speichern.